AGB

1. Allgemeine Bestimmungen

Sarah PERSÖNLICH Pascale erbringt Dienstleistungen im Bereich des Fitnesstrainings und der nicht medizinischen Ernährungsberatung. Die Leistungen von Sarah PERSÖNLICH Pascale dienen der Gesundheitsförderung und dürfen nicht als Therapie verstanden werden.


2. Fragebogen und gesundheitliche Voraussetzungen

Der Gesundheitsfragebogen mit Ihren Gesundheitsangaben sind gleich zu Beginn vollständig auszufüllen und obligatorisch. Der Kunde ist verpflichtet die Fragen wahrheitsgetreu zu beantworten und zu informieren, falls sich etwas ändern sollte. Bei allfälligen gesundheitlichen Risiken kann vom Kunden eine ärztliche Untersuchung verlangen. Als Personal Trainer unterstelle ich mich der Schweigepflicht.


3. Haftung und Versicherung

Der Kunde ist sich bewusst, dass bei physischem Training immer ein gesundheitliches Restrisiko besteht. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache des Kunden. Damit zusammenhängende Forderungen können bei Sarah PERSÖNLICH Pascale nicht geltend gemacht werden.


4. Anmeldung und Vertrag

Die Anmeldung zum Training erfolgt mündlich oder schriftlich direkt bei Sarah PERSÖNLICH Pascale. Mit der Anmeldung und der Unterzeichnung des Fragebogens erkennt der Teilnehmer diese AGB an.


5. Preise und Zahlungsbedingungen

Bei einem Abonnement wird der vollständige Betrag 30 Tage nach Antritt des 1. Trainings bezahlt. Andere Zahlungsvarianten können nur nach vorgängiger Rücksprache und Einverständnis durch Sarah PERSÖNLICH Pascale gewählt werden.


Bei Einzelsitzungen und Coachings muss am Durchführungstag bar oder via Twint bezahlt werden.


6. Abmeldungen von Terminen

Der Kunde hat das Recht bis 24 Stunden vor Beginn eines gebuchten Personal Trainings von diesem kostenfrei zurückzutreten. Danach ist ein kostenfreier Rücktritt nicht mehr möglich, das heisst, unabhängig von der Teilnahme am Personal Training ist der volle Trainingsbetrag an Sarah PERSÖNLICH Pascale zu entrichten. Die Teilnahme kann insgesamt an eine andere Person abgetreten werden.


7. Rücktritt bei Krankheit oder Unfall

Kann ein Abonnement infolge Krankheit oder Unfall nicht mehr eingelöst werden, besteht die Möglichkeit, nach vorweisen eines Arztzeugnisses, dieses später einzulösen oder an eine andere Person abzutreten. Es werden keine Trainings oder Abonnements rückerstattet.


8. Gerichtsstand

Luzern (CH) ist ausschliesslicher Gerichtsstand.

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